Solidarrente

Beitrag von Dr. med Erhard Römer

Unsere Galionsfigur Frau Trude Unruh hat während ihrer politischen Aktivität stets soziale Missstände angeprangert. Viele ältere kennen sie noch aus ihrer Bundestagstätigkeit, wo sie wortgewaltig auf diese hingewiesen hatte. In diesem Geist möchten wir das Rentensystem so reformieren, dass keine gravierende soziale Ungerechtigkeit für die ältere Generation entsteht.

Die Rente ist sicher sagte einst Arbeitsminister Blüm.

 

Mit dieser Aussage hat Herr Blüm wohl weiterhin Recht.

Verschwiegen wird aber:

Wird meine Rente noch zum Leben reichen ?

Nein“ sagen die derzeitigen Rentenberechnungen!

Ist also Altersarmut die Folge meines arbeitsreichen und verantwortungsvollen Lebens?

Ist es nicht eine Schande für unseren Sozialstaat, die Rentner zukünftig zu würdelosen Bettlern verkommen zu lassen?

Es ist notwendig, unsere Rente auf eine reale,

unserem Sozialstaat adäquate Grundlage zu stellen!

In der folgenden Ausführung versuche ich darzustellen, wie

eine reale und solidarische Rente auszusehen hat.

 

In Zusammenarbeit mit Mitgliedern meiner Partei

Allianz Graue Panther AGP und meinen Freunden

haben wir folgendes Konzept erarbeitet.

 

Auch Sie sind hiermit aufgefordert, daran mitzuwirken.

 

Die solidarische Rente

Prolog:

Will eine Gesellschaft Zukunft haben, muss diese in weitestgehender Solidarität gestaltet sein.

Insbesondere unser Sozialsystem sollte, wenn es optimal aufgebaut ist und funktioniert, eine menschenwürdige Gesellschaft gewährleisten.

In einer derartig solidargeprägten Gesellschaft hat jeder Mensch ein Anrecht auf Selbstbestimmung in Gesundheit bis ins hohe Alter ohne finanzielle Zwänge. Letzteres - die finanzielle Unabhängigkeit – ist nun mal der Garant für die Gestaltung eines würdevollen Alters.

Bei vielen Rentnern ist dies bedauerlicherweise heute schon nicht mehr gegeben.

Die Anzahl der Rentner also, die sich nicht mehr die Basiserfordernisse zum Leben leisten können, ist heute schon immens und nimmt in den kommenden Jahren erheblich zu.

Ansteigende Mieten und ansteigende Mietnebenkosten können von den mageren Rentenerhöhungen nicht bezahlt werden. Viele Rentner sind leider schon heute auf die Unterstützung seitens der Kommunen angewiesen.

Wir – die Allianz Graue Panther – AGP – fordern:

Ein Rentner muss sich ein menschenwürdiges Leben leisten können, ohne Bittsteller zu sein. Zu den Grundbedürfnissen aller gehören neben der Ernährung die Miete mit den Nebenkosten, die Kleidung. Auch die Möglichkeit kulturelle Ereignisse wahrnehmen zu können und eine Urlaubspauschale müssen im Rentenbetrag eingeschlossen sein.

 

Die Höhe einer Rente sollte sich nach der Höhe der Pension richten, die ein Beamter, der vorzeitig in Pension gehen muss, als Minimum erhält.

Dies sind zur Zeit um 1300.-€

 

Wissenschaftliche Untersuchungen und Berechnungen sagen schon seit Jahren eine zunehmende Altersarmut voraus. Gerade zur Zeit wird über die kommende zunehmende Altersarmut diskutiert und ständig werden Vorschläge zur Behebung dieser unterbreitet.

Inzwischen ist unser Rentensystem zu einem Schweizer Käse mutiert.

Und inzwischen befassen sich Politiker - je nach zu bedienendem Wählerklientel- mit dem Gedanken, dass ein zusätzlicher Obolus an die ärmeren Rentner steuerfinanziert zugezahlt wird.

Aus meiner Sicht ist dies Flickschusterei und löst das Problem nicht grundsätzlich: Die Renten bleiben für viele immer noch klein, was deprimierend und würdelos ist. Auch sind in großen Städten die Mieten inzwischen so hoch, dass diese zusätzlich aus den Steuern bezuschusste Rente nicht ausreicht. Folglich bleibt nur der Gang zur Kommune in Anspruch genommen werden.

 

Status Quo

Die jetzigen Rentenbezieher erhalten Ihre Rente vom derzeitigen Rentenbeitragszahler. Die Rentenkasse wird zu gleichen Teilen vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber gefüttert.

Somit werden die Rentenansprüche der zukünftigen Rentner derzeit von den im Beruf stehenden Beitragszahlern aufgebaut.

Nach gleichem Prinzip funktioniert die Krankenkasse, die ebenso aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen gespeist wird. Es zahlt also solidarisch der Gesunde paritätisch mit seinem Arbeitgeber die medizinischen Kosten eines Erkrankten zu dessen Gesundung.

Beide System haben im Laufe ihres Bestehens viele Federn lassen müssen, die Anpassungen und Änderungen wurden nur oft symptomatisch angegangen. Die entstandenen Verwerfungen, zusätzlich überfrachtet mit Fremdlasten, haben unser Sozialsystem anfällig und gebrechlich werden lassen – siehe Schweizer Käse - !

Unser Renten- und Krankenkassensystem ist selbst zu einem Kranken in unsere Gesellschaft geworden.

Daher braucht es eine grundlegende Änderung unserer Altersversorgung.

Im Folgenden stelle ich dar, wie eine Solidarrente funktionieren wird.

Damit wir Älteren zukünftig weitestgehend unabhängig, frei und selbstbestimmend bis zu unserem Ableben existieren können,

- im Alter in Würde leben zu können ist unser elementarer Anspruch –

brauchen wir eine ausreichende finanzielle Basisausstattung. Dazu gilt es zwei Kardinalfragen zu klären, damit eine solche von uns AGP

Allianz Graue Panther geforderte solidarische Rente zum Tragen kommt!

1.) Wie soll eine Rente zukünftig aussehen?

oder:

Wie hoch muss diese Rente sein, damit ein würdevolles Leben im Alter

möglich ist?

 

2.) Wie soll bzw. mit welchen Einzahlungen soll eine zukünftige Rentenkasse in einem geänderten Rentensystem bedient werden?

oder:

Wer soll in einen Rententopf einzahlen und wie viel muss in diesen

eingezahlt werden, damit er optimal die Rentenansprüche

erfüllen kann?

Zunächst zum Gesamtverständnis des bestehenden Rentensystems eine Chronologie der deutschen Rentenentwicklung

sowie eine

Kurzdarstellung des Schweizer Rentensystems.

1889 Bismarck gab auf Druck der damaligen Wirtschafts- und Gesellschaftsentwicklung in seinen Sozialgesetzen auch durch die Einführung einer Rente die Antwort auf die im Aufschwung des Kaiserreiches entstandenen sozialen Notwendigkeiten.

Die Absicherung der Arbeitnehmer wurde nun zur Aufgabe des Staates und wurde den anderen europäischen Staaten zum Vorbild.

Sowie ein Auszug aus der Internetveröffentlichung „IN DIE ZUKUNFT GEDACHT“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

Am 22.Juni 1889 nimmt der Reichstag das „Gesetzt betreffend der Invaliditäts- und Altersversicherung“ an. Als Dritte große Säule der Bismarckschen Sozialgesetzgebung regelt es die Versorgung der Beschäftigten bei Invalidität und im Alter. Versicherungspflicht gilt für alle Arbeiter vom 16.Lebensjahr an und für Angestellte mit einem Jahreseinkommen bis 2.000 RM. Bei Invalidität (Minderung der Erwerbsfähigkeit um mindestens zwei Drittel) wird ein Drittel des Durchschnittslohnes gezahlt. Die Altersrente ist als „Sicherungszuschuss zum Lebensunterhalt“ für verminderte Erwerbsfähigkeit gedacht, da es im Kaiserreich kein Ausscheiden aus dem Beruf gibt. Anspruch darauf hat jeder, der das 70. Lebensjahr erreicht, unabhängig vom Einkommen. Die Finanzierung erfolgt über Beiträge der Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie einen gegen heftige Proteste durchgesetzten Reichszuschuss. Mit dieser Reform hat sich Bismarcks Idee des Arbeiters als "kleiner Staatsrentner" durchgesetzt.

Bismarck muss seine Sozialgesetze gegen heftige Widerstände durchsetzen. Besonders die Einführung der Altersrente stößt auf Vorbehalte; vor allem der Reichszuschuss wird als "Staatssozialismus" kritisiert. Hauptgegner der Sozialgesetzgebung sind die Liberalen, die den "Wohlfahrtsstaat" als Wiederkehr des Absolutismus sehen und stattdessen den

Ausbau der freiwilligen Hilfskassen fordern. Die Unternehmer lehnen die Gesetze aus Furcht vor Gewinneinbußen ab. Die katholische Zentrumspartei kritisiert die staatliche Hilfe, weil sie die christliche Pflicht zur Nächstenliebe unterhöhle. Auch die Sozialdemokraten verwerfen offiziell die Sozialgesetze, intern jedoch gibt es heftige Diskussionen über den Wert der Sozialversicherung für die Arbeiter. Unterstützung erhält Bismarck lediglich von Professoren, den "Kathedersozialisten", und einzelnen Konservativen, die vom Staat die Verpflichtung zur patriarchalischen Fürsorge für die Untertanen verlangen.

a.) Der Beitragssatz waren Festbeträge. Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen den gleichen Festbetrag in die Rentenkasse, plus einem Reichszuschuss.( Sicherheitszuschuss zum Lebensunterhalt) und erhalten ab dem 71. Lebensjahr eine Rente – Arbeiterpension -, die 40% des letzten Einkommens beträgt.

b.) Die Familie musste nach wie vor den wesentlichen Teil des Lebensunterhaltes im Alter aufbringen.

(Die durchschnittliche Lebenserwartung war 1900 gerade mal 40.6 Jahre, derzeit sind es mehr als 76 Jahre)

1891 Die erste Rente überhaupt wurde also am 1.Januar 1891 eingeführt.

1911 Am 19.6.1911 Verabschiedung der ReichsVersicherungsOrdnung RVO (diese RVO regelte die deutsche Sozialversicherung immerhin bis 1991/92)

Wichtigste Neuerung war die Einführung der Hinterbliebenenrente. Weiterhin Schaffung der Angestelltenversicherung. Demnach erhielten die Angestellten eine Altersrente ab dem 65.Lebensjahr, Witwen bezogen 40 Prozent ihres verstorbenen Ehegatten.

1916 Senkung des Renteneintrittsalters auf einheitlich Angestellte und Arbeiter auf das 65ste Lebensjahr.

1941 alle Rentner wurden in der Krankenversicherung aufgenommen.

1957 Tiefgreifende Rentenreform!

a.) Dynamische Anpassung an die Lohnentwicklung

b.) Frühe Form des Umlageverfahrens - kein Aufbau eines Kapitals für die Renten,

jedoch Rücklagen.

c.) Beitragssatz beträgt nun 14% zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und

Arbeitnehmer

1968 Keine Ansparung von Rücklagen, Beiträge werden sofort an die Rentner ausgezahlt.

Beitragssatz beträgt nun 15%

Ab den 70-iger Jahren wird die Anfälligkeit des Rentensystems immer deutlicher. Schon jetzt zeigt sich der demographische Wandel. Weniger Einzahler mehr Empfänger mit der Folge steigender Beitragssätze und Leistungskürzungen.

1972 Möglichkeit der freiwilligen Versicherung von Selbstständigen und Hausfrauen.

Absenkung des Renteneintrittsalters für langjährig Versicherte auf 63 Jahre

Beitragssatz jetzt 17%.

1977 Verschärfung der Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung

Beitragssatz auf 18% angehoben

1986 Männern und Frauen erhalten gleichermaßen in vollem Umfang eine Rente.

Beitragssatz beträgt nun 19%.

1992 Anhebung des Renteneintrittsalters wieder auf 65 Jahre.

Angleichung der Renten vom Bruttolohn auf den Nettolohn. Senkung des Beitragssatzes auf 17%

2001 Absenkung des Rentenniveaus. Private Vorsorge durch die Riesterrente. Der Beitragssatz beträgt jetzt 20%.

2006 Anhebung des Renteneintrittsalters von 65 auf 67 Jahren

 

Immer wieder wird die Schweizer Rentenversicherung als eine Alternative für uns bezeichnet.

Hier eine Kurzdarstellung dieser Schweizer Rentenversicherung.

Die Schweizer Rentenversicherung basiert auf drei verschiedenen Versicherungssäulen:

Erste Säule: Die staatliche Altersversicherung (AHV)

im Wesentlichen:

a.) Ist obligatorisch für alle Anwohner über 20 Jahre, unabhängig von ihrem Arbeitsstatus.

b.) Ist eine Grundversicherung, die je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen werden und direkt vom Bruttogehalt abgezogen werden. Zur Zeit ist der Beitragssatz insgesamt 10,1%

c.) Männer ab 65 Jahren und Frauen ab 63 Jahren erhalten Leistungen aus der AHV, wenn sie mindestens ein Jahr lang Beiträge eingezahlt haben.

Zweite Säule : Berufliche Altersvorsorge (BV)

Im Wesentlichen

Alle Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen zwischen CHF 25.320 und CHF 75.960 müssen Beiträge in die berufliche Altersversicherung einzahlen. Die Beiträge sind zwischen 7% und 18% des Bruttoeinkommens. Die Rentenansprüche berechnen sich aus einem akkumulierten Guthaben.

Dritte Säule : Individuelle Vorsorge

Im Wesentlichen:

Beiträge können vom versteuerbaren Einkommen abgesetzt werden und werden erst zum Zeitpunkt der Auszahlung besteuert. Die Zinsen bleiben steuerfrei.

Wie soll in Zukunft unsere Rente, die Rente der Deutschen aussehen?

Das Prinzip der absoluten Solidarität hat bei einer von der AGP vorgeschlagenen zukünftigen Rente Vorrang. Das Maß ist das Muss einer Basisrente oder Minimalrente . Diese Basisrente muss für jeden Bürger beim Rentenbeginn eine Größenordnung haben, die es ihm erlaubt, in Würde leben zu können. Er soll frei, soweit es ihm gesundheitlich möglich, sein Leben ohne auf finanzieller Hilfe anderer Art als der Basisrente angewiesen zu sein, sein Leben gestalten können. Unsere Vorstellung sieht vor, dass einem Rentner die Summe zugesprochen wird, die ein frühzeitig pensionierter Beamter – wird aus dem Steuerauftopf finanziert -, erhält.

Dies sind zur Zeit ca. 1300,- €.

Die Rente ist zu dynamisieren.

Nochmals:

Die Rente muss gewährleisten, dass der Bezieher nicht auf zusätzliche Zuwendungen des Staates insbesondere der Kommunen angewiesen ist. Damit werden die Kommunen mit etwa ?% (muss noch im Einzelnen bei den verschiedenen Kommunen dargestellt werden) ihres Etats entlastet.

Finanzierung:

Obligatorisch zahlt jeder Bürger ab dem 20. Lebensjahr in einen Rentenfond, wie dies derzeit in der Schweiz gehandhabt wird. Dieser Fond darf absolut nicht per Gesetz für Fremdleistungen in Anspruch genommen werden.

Die zu entrichtende Summe ist einheitlich prozentual vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers und vom Reingewinn des Arbeitgebers bzw. Reingewinn eines jeden Steuerzahlers also auch jeden Unternehmens abzuziehen.

Geringverdienende zahlen demzufolge weniger, Besserverdienende entsprechend ihrem Reingewinn mehr. Alle bekommen jedoch die gleiche Basisrente, die sie nach 40 -jähriger Einzahlung erhalten würden. Was Reingewinn ist, ist genau zu definieren, damit der Bemessungsbetrag nicht durch steuerliche Schlupflöcher ungerechtfertigt gemindert werden kann. Gerichtlich hat bei Streitigkeiten über den Bemessungsbetrag das Prinzip der Solidarität Vorrang. Dies ist bei der Formulierung der Basisrente klar darzustellen.

Die Solidarität besteht darin, dass ein auf Grund seiner besseren Fähigkeiten und Möglichkeiten Besserverdienende mehr einzahlt, als andere mit weniger Brutto in der Lohntüte. Salopp ausgedrückt soll der genetisch mit Intelligenz ausgestattete Bürger für den Dümmeren, der Ihm die Straße kehrt, einen entsprechenden Obolus abtreten.

Einen weiteren wichtigen Finanzierungszweig in diesen Rententopf sind die sogenannten Nichtpersonen wie Aktiengesellschaften, GmbHs` etc.

Dazu folgende Erklärung:

Wurde zu Beginn der Bundesregierung das erwirtschaftete Geld weitestgehend von Menschenhand verdient, wird es heute zunehmend von Maschinen und der damit entstehenden Automatisation eingenommen.

Ein weiterer wichtiger Faktor sind diejenigen Einzahler, die

mit dem Geld „umgehen“.

Seit der Währungsreform 1949 konnten die Banken mit den Ersparnissen der Menschen ihr immenses Vermögen aufbauen. Behalten hat dieses Geld seine frühere Macht, aber seine Verantwortung als Geld gegenüber der Gesellschaft wurde nicht in die heutige Zeit mitgenommen.

Die Verantwortung, die sich derzeit in einer Fünf-Euro Geldnote verbirgt, ist bei weitem nicht mehr so hoch, wie in einem Fünf-D-Mark-Stück vor ca. 50 Jahren.

Folge:

Die derzeitige Weltwirtschaftskrise hat ihre Ursache an der verantwortungslosen Gier in der Finanzwirtschaft.

Auch diese inzwischen rapid angewachsene Geldmenge gehört mit ihrem Reingewinn in die prozentuale Abgabe für den Rentenfond, denn nochmals gesagt: Durch menschliche Arbeit von Anbeginn der BRD konnte sich dieses Kapital entwickeln, ist also auch im übertragenen und erweiterten Sinn an die Menschen solidargebunden.

Gleiches gilt auch für Versicherungen und gerade für die Hedgefonds! Eben diese Spekulationsfonds gehören in unser Sozialsystem geradezu fest eingebunden.

Die Tatsache, dass diese mit Geld in unserem Staat frei agieren können, verlangt elementar nach Beteiligung an unserem Solidarsystem, sprich auch diese Verdienste gehören mit einem entsprechenden prozentualen Obolus am Rentenfond beteiligt.

Welche Fakten werden sich in unserem Rentensystem ändern? Welche Auswirkunkungen hat die von uns, der AGP, gewollte Solidarrente?

Der Arbeitgeberanteil und der Arbeitnehmeranteil vom Lohn fallen weg. Dafür zahlt jeder eigenständig –Arbeitnehmer und Arbeitgeber- seinen prozentualen Anteil von seinem Steuereinkommen.

Das heißt: Eine Entlastung der lohnintensiven Betriebe.

Firmen, die mit wenigen Mitarbeitern über die Automatisation proportional mehr Geld verdienen.

Das heißt: Sie werden mehr in den Fonds einzahlen.

Eine Entlastung der Kommunen.

Das heißt: Die Kommunen sparen soziale Zuschüsse.

Das Steuereinkommen, von dem der prozentuale Beitrag für den Rentenfond eingezahlt wird, muss allerdings präzise definiert werden. Steuerliche Schlupflöcher dürfen partout nicht entstehen. Solche Versuche sind Verrat am Solidarsystem und müssen nicht nur gegeißelt, sondern auch strafrechtlich scharf verfolgt werden.

Selbstverständlich sind Beamten in dieses Rentensystem einzubinden.

In einer Lebensgemeinschaft erhält einer der Partner einen geringeren Bezug, da die Lebenshaltungskosten beider etwas niedriger sind.

Dies ist unserer Ansicht nach ein solides Konzept ohne Löcher! Jeder Rentner bekommt dabei ein ausreichend großes „Stück Käse“ als Symbol für ein würdevolles Leben im Alter.

 

Zusammenfassung

Das Prinzip der Solidargemeinschaft ist, dass der Bessergestellte dem Schlechtergestellten hilft. Dies dient beiden und nützt der Gesellschaft. Wenn das Einkommen aller – Personen und Unternehmen – für die Rentenversicherung in entsprechender Höhe besteuert wird, ist gewährleistet, dass jeder im Alter ein würdevolles Leben führen kann. Dies muss Grundkonsens der Gesellschaft werden. Bei der Bemessung des zu besteuernden Einkommens ist sicher zu stellen, dass die Summe nicht durch Steuerschlupflöcher ungerechtfertigt gemindert werden kann. Ein in die Rentenabgabe eingerechneter Überschuss sollte eine Reserve, die für 2 Jahre ausreicht, bilden.

Ist das „Sparschwein“ nach einer gewissen Zeit gefüllt, sollte der vorhandene Überschuss in eine Kapitalgesellschaft weitergeleitet werden. Die Aufgaben dieser Kapitalgesellschaft ist es, im Laufe der Jahre so viel Überschuss zu erwirtschaften, dass die Besteuerung der Einkommen zur Sicherung der Rente abgebaut werden kann.

 

 

Was halten Sie von dem Gesamtkonzept?

Sprechen Sie mit Freunden und Bekannten über diesen Vorschlag, Konfrontieren Sie die Politiker damit. Je mehr dieses Thema in der Bevölkerung diskutiert wird, desto mehr politische Kraft bekommt es.Bitte teilen Sie uns Ihre Meinung per Email mit - auch dann, wenn Sie dem Vorschlag kritisch gegenüber stehen.

 

Kontakt:

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 

 

 

 

Jeder Mensch braucht die Solidarität, um ein erfülltes Leben führen zu können.

Wir – die Allianz Graue Panther/ AGP - wollen, dass die Solidarität optimal umgesetzt wird.

Wir Alten wollen in Würde alt werden.

Wir setzen uns für eine wertegeprägte Erziehung unserer Enkel von Geburt an ein.

Die psychische Last der Angst wegen der Alterssicherung muss genommen werden.

Damit wird die Kreativität, die Freiheit und die Freude am Leben als eine wichtige Basis für Solidarität in unserer Gesellschaft ausgebaut.

Inhaltliche Verantwortung:

Dr. med. Erhard Römer, Mitglied des Bundesvorstandes, Stadtverordneter von Frankfurt am Main

 

 

Das Original - 

 

GRAUE PANTHER 

 

Die einzige von Trude Unruh

legitimierte Nachfolgepartei!

 

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