Eine Information für unsere Mitglieder
Alterseinkünfteversteuerungs - Gesetz
Ist die Regelung verfassungswidrig?
Aus der Zeit der rotgrünen Koalition (SPD und Grüne) stammt das Gesetz von 2005 der „Alterseinkünfteversteuerung“, welches dafür gesorgt hat, dass Rentner auch mit kleiner Rente Steuern zahlen müssen. Mit diesem Gesetz und den damit verbundenen Steuereinnahmen sollte die Finanzierungslücke von 400 Mrd. € bis 2030 für die hohen Pensionen unserer Beamten und Politiker geschlossen werden.
Das halten einige Rechtsexperten, wie auch der Richter am Bundesfinanzhof (BFH) Egmont Kulosa, für verfassungswidrig. Denn es komme bei einer großen Anzahl von Rentnern zu einer Doppelbesteuerung – was aber laut unserer Verfassung nicht sein darf.
Daher soll noch dieses Jahr ein Urteil am Bundesfinanzhof zur Rentenbesteuerung fallen. Die Chancen, dass das Gesetz in dieser Form von unserer Regierung geändert werden muss und die Rentner weniger Steuern zahlen müssen, ist sehr hoch.
Doch vorher können sich Rentner bereits gegen ihren Steuerbescheid wehren. Wie das geht und was Sie beachten sollten.
Wie können sich Rentner gegen den Steuerbescheid wehren?
Sie können Einspruch gegen Ihren Steuerbescheid einlegen. Bei Prozessen vor dem Bundesfinanzhof oder dem Bundesverfassungsgericht besteht Anspruch auf Ruhen des Verfahrens, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Der umstrittene Steuerbescheid bleibt dann bis zu einem Urteil offen.
Wenn evtl. das Finanzamt dann auf Sie zukommen sollte und Sie auffordert, den Widerspruch zurückzunehmen, lassen Sie sich nicht darauf ein.
Nachfolgend ein Musterschreiben vom Bund der Steuerzahler als Word Dokument.
Was müssen Sie beachten, wenn Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen?
Wenn Sie Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen möchten, sollten Sie einiges beachten. Eine Übersicht:
Zusammenveranlagung: Wenn Sie mit Ihrem Ehepartner zusammenveranlagt sind und Ihr Partner lebt noch, müssen Sie den Einspruch auch gemeinsam stellen. Das heißt: Aus dem "ich" müssen Sie ein "wir" machen – und auch Sie beide müssen unterschreiben.
Frist: Wichtig ist, dass Sie nur einen Monat Zeit haben, um gegen Ihren Steuerbescheid Einspruch einzulegen, um das Ruhen des Verfahrens zu beantragen. Nach dieser Frist gilt der Bescheid als "bestandskräftig".
Form: Hier kommt es vor allem darauf an, dass Sie Ihre richtige Steuernummer sowie Ihre persönliche Steuer-ID angeben als auch den Einspruch unterschreiben. Außerdem muss der Einspruch per Brief erfolgen.
Versand: Den Einspruch müssen Sie an das zuständige Finanzamt senden – oder dort in den Briefkasten werfen. Eine Eingangsbestätigung erhalten Sie aber nicht.
Viel Glück bei Ihrem Widerspruch.
Thomas Bartl
Bundesschatzmeister